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Gebührenbescheid vom Landratsamt

An alle Vereinsmitglieder die bei einer eventuellen Überprüfung durch die für Sie
zuständige Behörde einen Zahlungsbescheid bekommen haben, sollen diesen vorerst nicht bezahlen laut unserem Kreisschützenmeisteramt.
Wenn es etwas neues zu diesem Thema gibt werde ich es bekannt geben.

Veröffentlicht am 30. November 2009 von Schiessleiter in Historie